Gesetz zur Reglung eines allgmeinen Mindestlohns (MiLoG):

  • gesetzlicher Brutto-Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde ab 1.1.2015; Anpassungszeit bis Ende ‘16
  • für Jugendliche unter 18 J. und ehrenamtlich Tätige nicht geltend
  • Langzeitarbeitslose(>1 J) bei Rückkehr ins Berufsleben für halbes Jahr ausgenommen
  • über künftige Höhe des MiL entscheidet eine Kommission(aus AN und AG) mit gemeinsamen Vorsitzenden (jährliche Anpassung)

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Ist der Mindestlohn sinnvoll und notwendig?

PRO:

  • muss sich lohnen; Würde des Menschen bleibt erhalten
  • soziale Marktwirtschaft erhalten: gerechte Entlohnung und Beteiligung am wirt. Erfolg
    - weniger Aufstockung von Löhnen aus Steuermitteln
    - Schutz vor Niedriglohnarbeit
    - Stärkung öff. Kassen => damit der Gesellschaft
    - steigende Kaufkraft und Steuereinnahmen bei steigendem Erwerbseinkommen

CONTRA:

  • auch nach 45 Jahren mit Mindestlohn => keine Existenzsicherung im Alter
  • Mindestlohn nur für Alleinstehende existenzsichernd
  • Soziale Marktwirtschaft erhalten: Eingriff in Tarifautonomie vermeiden(neg. Beschäftigungsverh.)
  • Geringere Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte
  • Höhere Lohnkosten => höhere Preise => sinkende Nachfrage (neg. Konjunktureffekte)
  • Ausweichen in Schattenwirtschaft zu befürchten
  • Nominallohn: gezahlte Entgelt für geleistete Arbeit => keine Aussage über Kaufkraft, da keine Berücksichtigung der Veränderung des Preisniveaus

    Reallohn: Lohnerhöhungen nur dann zu Kaufkraftsteigerung führen, wenn diese Erhöhung größer ist als die Preissteigerung (Bsp.:  Lohnsteigerung 5%; Inflationsrate 3% => Reallohn nur um 2%)

Gefahr: wenn Lohnerhöhungen größer als Arbeitsproduktivitätsanstieg sind, dann kommt es zum Ausgleich der Lohnstückkosten über Preishebungen oder zum Arbeitsplatzabbau!

 

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