Der Bundespräsident

1) Wahl: von Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt; (direkte Wiederwahl 1x möglich) -> Art. 54

2) Parlament: BP kann BT auflösen, wenn BT dem BK das Vertrauen entzogen hat -> Art. 68

3) Kanzler: BP schlägt BK zur Wahl vor und ernennt diesen nach der Wahl durch BT -> Art. 63

4) Gesetze: BP fertigt vom BT beschl. Gesetze aus -> prüfen der Verfassungsmäßigkeit -> falls nicht kann er Unterschrift verweigern, Konfliktfall klärt Bundesverfassungsgericht ob Gesetz gegen Verfassung verstößt + Begnadigungsrecht: -> Art. 82

5) Militär: Bundespräsident ist ohne Befehlsgewalt + Kommandogewalt über die Streitkräfte -> Art. 65a
Neutrale Kontrollinstanz, die nicht von anderer Institution übernommen werden kann!
Hauptaufgabe: Repräsentieren, nicht regieren

 

Bundesverfassungsgericht (Art. 93, Art. 100)

- oberstes Gericht, das Handeln aller Staatsorgane auf Verfassungskonformität hin überprüft (= oberster Hüter
der Verfassung)
- nur auf Antrag hin tätig -> keine Eigeninitiative
- erster und zweiter Senat, Wahl der je 8 Richter auf 12 Jahre ohne Wiederwahl + Präsident/ Vizepräsident


Entscheidet unter anderem über:
1) Verfassungsbeschwerden (Bsp.: Bürger fühlt sich in Grundrechten verletzt)
2) Streitigkeiten zwischen Bund und Länder/Bundesorganen -> Organstreitigkeiten
3) Verfassungswidrigkeit von Parteien
4) Normkontrolle -> Gesetz. Norm stimmt mit dem GG überein?
-> kein Ersatzgesetzgeber = keine Gesetze erlassen wird politisch/ kann Weichen stellen, denn in konkreten Situationen muss der Text des GG interpretiert werden

 

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